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Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Coronatest möglich

Liebe Eltern,

 

wie Sie im Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums lesen konnten, müssen die Schüler*innen ein negatives Testergebnis vorweisen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Es besteht auch die Möglichkeit 2x die Woche an Schnelltests in der Schule teilzunehmen.

 

Wie wir diese Testungen durchführen, konnten Sie dem Elternbrief vom 16.04.2021 entnehmen.

 

Die neue Corona-Einrichtungsschutzverordnung (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-einrichtungsschutzverordnung_stand_19.04.21_barrierefrei.pdf) tritt am kommenden Montag in Kraft. Ab dann besteht die Testpflicht.

 

Wir bitten Sie jedoch höflichst darum, am Wochenende einen der drei vom Kreis Groß-Gerau bereitgestellten Standorte (Groß-Gerau, Riedstadt-Goddelau und Rüsselsheim) für kostenlose Corona-Schnelltests aufzusuchen und Ihr Kind dort testen zu lassen. Eine Übersicht der Termine zur Testung finden Sie hier: https://www.drk-gg.de/corona/uebersicht-testtermine.html. Den Befund über das negative Ergebnis geben Sie Ihrem Kind dann am Montag bitte einfach mit in die Schule.

 

Damit Ihr Kind den Selbsttest in der Schule durchführen darf, benötigen wir noch Ihre Einwilligungserklärung. Die Erklärung muss ausgefüllt vorliegen, damit die Testung durchführt werden darf. Bei Fehlen dieser Unterlagen – sofern Sie kein negatives Testergebnis von den offiziellen kostenlosen Teststellen vorlegen – müssen wir Ihr Kind leider nach Hause schicken.

 

Eltern, die Ihr Kind nicht testen lassen möchten, teilen uns dies bitte mit. Schreiben Sie dafür bitte eine formlose Mail an die Mentorinnen oder Mentoren und setzen die Mailadresse des Sekretariat (sekretariat@sophie-opel-schule.de) in CC. Ihr Kind nimmt dann im Distanzunterricht teil. Es erhält dann Aufgaben, einen adäquaten Unterricht können wir leider aufgrund der Umstände nicht garantieren.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Kind die Schule nur mit einem negativen Test besuchen darf.

 

Sollten Sie sich schon die Videos und auch das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums durchgelesen haben, hier noch ein paar Anmerkungen:

  • Die Lehrkräfte sind nicht medizinisch ausgebildet worden und haben keine Fortbildung erhalten.
  • Lehrkräfte beaufsichtigen nur die Selbsttests und werden Anweisungen geben. Sie werden nicht mithelfen oder die Hand des Kindes führen, etc.
  • Der Abstand der Lehrkraft zu den Schüler*innen muss gewahrt bleiben.
  • Die Schüler*innen setzen alles nach Anweisung selbst um.
  • Die Hygieneregeln werden eingehalten, was aber bei einem Selbsttest im Klassenverband natürlich schwierig werden wird.
  • Vor und nach der Testdurchführung wird gelüftet.
  • Jede*r Schüler*in entsorgt sein Material selbst.
  • Das Material kommt in passende Mülltüten.
  • Einwegpapiertücher, Seife und Desinfektionsmittel sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
  • Es ist uns auch bewusst, dass Unterrichtszeit an den Testtagen verloren geht.

Bei einem positiven Schnelltest werden wir Sie umgehend informieren. Bei einem positiven Ergebnis veranlassen Sie anschließend bitte schnellmöglich einen PCR Test und setzen die Schule von dem Testergebnis in Kenntnis.

 

Wir versuchen eine Stigmatisierung des positiven Kindes zu vermeiden und somit auch dem Datenschutz Rechnung zu tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jens-Peter Krämer, Direktor
– Schulleiter –